VNB Praxismodell
Die Verteilnetzbetreiber (VNB) können mit dem Praxismodell (auch unter anderen Namen wie Eigenverbrauchsgemeinschaft bekannt) ebenfalls eine Abrechnungslösung anbieten. Sie sind aber nicht verpflichtet, ein solches Modell anzubieten. Bei der Umsetzung gibt es Gestaltungsspielraum, wobei die Weisung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) beachtet werden muss. Der VSE empfiehlt zudem, sich bei der Ausgestaltung der Regeln an den anderen Modellen zu orientieren, beispielsweise bei der Festlegung der minimal notwendigen Produktionsleistung oder der Tarifgestaltung. Ein grosser Unterschied zum ZEV und vZEV ist, dass die Teilnehmenden hierbei Kunde ihres Verteilnetzbetreibers bleiben.